Ausbildung
Die Pflicht zur Führung eines Ausbildungsnachweises ergibt sich aus den Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe, in denen es heißt: »Die Auszubildenden haben einen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen«. Gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung ist der Ausbildungsnachweis Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Dabei liegen die Vorteile der (hand-)schriftlichen Führung gegenüber dem elektronischen Ausbildungsnachweis auf der Hand. Nur so ist eine wirkliche Vertiefung des Gelernten und eine sinnvolle Kontrolle möglich, denn das Kopieren und Einfügen ganzer Berichte aus dem Internet entfällt und nur so kann die Rechtschreibung der Auszubildenden geprüft werden.
Alle FELDHAUS-Ausbildungsnachweise sind hergestellt aus holzfreiem, gut beschreibbarem 90 g-Papier im Format DIN A4 und enthalten Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, Anleitungen und z. T. Eintragungsbeispiele. Sie sind in allen gängigen Lineaturen lieferbar, auch regionale Speziallineaturen sind erhältlich.
FELDHAUS-Ausbildungsnachweise sind erhältlich in Loseblatt- oder in Heftform. Die Loseblattform (geleimter und gelochter Block, aus dem die einzelnen Blätter herausgetrennt werden) wird wegen der praktischen Handhabung und der sicheren Aufbewahrungsmöglichkeit der fertigen Berichte allgemein bevorzugt. Zur Ablage der beschrifteten Blätter bietet FELDHAUS praktische Kartonhefter, Plastikhefter und Ordner an.
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